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   OLG Naumburg, 15.01.2021 - 7 U 39/20   

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OLG Naumburg, 15.01.2021 - 7 U 39/20 (https://dejure.org/2021,34773)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 15.01.2021 - 7 U 39/20 (https://dejure.org/2021,34773)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 15. Januar 2021 - 7 U 39/20 (https://dejure.org/2021,34773)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Neubau Schnittstelle ÖPNV

    § 13 Abs 1 Nr 3 VOB/A 2012, § 16 Abs 1 Nr 1 Buchst c VOB/A 2012, § 241 Abs 2 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 280 Abs 3 BGB
    Vergabeverfahren: Entstehung eines vorvertraglichen Schuldverhältnisses; Ausschluss eines Bieterangebots wegen Nichtzahlung einer Gebühr für die Abgabe der Vergabeunterlagen; Ausschluss eines Angebots bei Preisangabe ohne den erforderlichen Inhalt; Beweislast für das ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Neubau Schnittstelle ÖPNV

  • rechtsportal.de

    Ausschließung eines Angebots wegen inhaltlich abweichender Preisangaben; Anforderungen an den Nachweis einer Preisverlagerung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Spekulativer Preis ist nicht der "geforderte" Preis!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Spekulativer Preis ist nicht der "geforderte" Preis! (VPR 2021, 160)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Spekulativer Preis ist nicht der "geforderte" Preis! (IBR 2022, 32)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (30)

  • BGH, 19.06.2018 - X ZR 100/16

    Zuschlagsfähigkeit eines spekualtiv ausgestalteten Angebots durch Drohen dem

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.01.2021 - 7 U 39/20
    Diese Voraussetzung soll gegeben sein, wenn der Bieter für eine Leistungsposition einen Preis ansetzt, der so überhöhte Nachforderungen nach sich ziehen kann, dass (auch) aus der Sicht eines verständigen Teilnehmers am Vergabeverfahren das Ziel verfehlt wird, im Wettbewerb das günstigste Angebot hervorzubringen, und dem zu einem verantwortungsvollen Einsatz der Haushaltsmittel verpflichteten Auftraggeber nicht mehr zugemutet werden kann, sich auf ein derartiges Angebot einzulassen (sog. unredliche Spekulation; vgl. BGH, Urteil v. 19.06.2018, X ZR 100/16 "Uferstützmauer", BGHZ 219, 108, in juris Tz. 18 f.).

    (1) Nach der ständigen Rechtsprechung des X. Zivilsenates des Bundesgerichtshofes liegt eine inhaltlich fehlerhafte, zum zwingenden Ausschluss führende Preisangabe dann vor, wenn ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt (vgl. BGH, Beschluss v. 18.05.2004, X ZB 7/04 "Mischkalkulationen", BGHZ 159, 186, in juris Tz. 24; BGH, Urteil v. 19.06.2018, a.a.O, in juris Tz. 15, 16).

    Das Angebot ist in solchen Fällen nur dann auszuschließen, wenn der niedrige Preis nicht zufriedenstellend aufgeklärt werden kann und aus Sicht des Auftraggebers eine einwandfreie Ausführung und Haftung für Gewährleistungsansprüche nicht gesichert erscheint (vgl. BGH, Beschluss v. 31.01.2017, X ZB 10/16 "Notärztliche Dienstleistungen", BGHZ 214, 11, in juris Tz. 31; BGH, Urteil v. 19.06.2018, X ZR 100/16 "Uferstützmauer", BGHZ 219, 108, in juris Tz. 12).

  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04

    Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag;

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.01.2021 - 7 U 39/20
    (1) Nach der ständigen Rechtsprechung des X. Zivilsenates des Bundesgerichtshofes liegt eine inhaltlich fehlerhafte, zum zwingenden Ausschluss führende Preisangabe dann vor, wenn ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt (vgl. BGH, Beschluss v. 18.05.2004, X ZB 7/04 "Mischkalkulationen", BGHZ 159, 186, in juris Tz. 24; BGH, Urteil v. 19.06.2018, a.a.O, in juris Tz. 15, 16).

    Räumt der Bieter im Rahmen der Aufklärung des Angebotes eine Preisverlagerung nicht ein (so BGH, Beschluss v. 18.05.2004, X ZB 7/04, a.a.O., BayObLG, Beschluss v. 29.09.2004, Verg 21/04 "Hochwasserdamm", VergabeR 2005, 121; OLG Rostock, Beschluss v. 10.06.2005, 17 Verg 9/05, nach veris; zuletzt OLG München, Beschluss v. 03.12.2015, Verg 9/15, nach veris) oder ergibt sich die Preisverlagerung nicht schon allein aus dem Umstand, dass der Bieter in einzelnen Leistungspositionen die - zulässigen - Kalkulationsvorgaben des Auftraggebers nicht eingehalten hat (vgl. BGH, Urteil v. 07.01.2003, X ZR 50/01, VergabeR 2003, 558, in juris Tz. 32; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 25.04.2007, VII-Verg 3/07, nach veris), so ist Maßstab für die Feststellung einer unzulässigen Preisverlagerung regelmäßig der Vergleich der Preisangaben mit den Angaben des Bieters zu seiner internen Preisermittlung (vgl. nur OLG Naumburg, Beschluss v. 22.09.2005, 1 Verg 7/05, a.a.O.).

  • OLG Düsseldorf, 26.11.2003 - Verg 53/03

    Aufklärungspflichten einer kommunalen Wirtschaftsförderungsgesellschaft über

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.01.2021 - 7 U 39/20
    Denn damit ein Angebot gewertet werden kann und darf und in jeder sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Hinsicht ohne weiteres mit anderen Angeboten vergleichbar ist, ist jede im Leistungsverzeichnis abgeforderte Preisangabe, so wie gefordert, mit dem vollständigen Betrag einzutragen, also mit dem wahren Preis, der für diese Leistung tatsächlich beansprucht wird (vgl. auch BGH, Urteil v. 07.01.2003, X ZR 50/01, VergabeR 2003, 558, in juris Tz. 30 ff., 32; BGH, Urteil v. 24.05.2005, X ZR 243/02 "Innungsmeister", VergabeR 2005, 754, in juris Tz. 13; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 26.11.2003, VII-Verg 53/03, VergabeR 2004, 322, in juris Tz. 6 ff.; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 09.02.2009, VII-Verg 66/08, VergabeR 2009, 956, in juris Tz. 54; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 16.03.2015, VII-Verg 48/15, in juris Tz. 17 m.w.N.; OLG München, Beschluss v. 03.12.2015, Verg 9/15, in juris Tz. 69; ebenso EuG, Beschluss v. 31.01.2005, T-447/04 "Capgemini Nederlands BV ./. KOM", ZfBR 2005, 491).

    (3) Für besonders auffällige Preisgestaltungen, z.B. bei offenkundig unrealistischen Preisangaben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 26.11.2003, VII-Verg 53/03, VergabeR 2004, 322; Brandenburgisches OLG, Beschluss v. 30.11.2004, Verg W 10/04, VergabeR 2005, 238; dagegen aber BayObLG, Beschluss v. 01.04.2004, Verg 2/04 "UV-Bestrahlungsanlage", VergabeR 2004, 343) oder bei der Feststellung einer Konnexität zwischen Ab- und Aufpreisungen (vgl. Brandenburgisches OLG, Beschluss v. 13.09.2005, Verg W 9/05 "Autobahn 113", VergabeR 2005, 770; OLG München, Beschluss v. 17.04.2019, Verg 13/18 "Preisverlagerung", VergabeR 2019, 672), hat die Rechtsprechung eine - vom Bieter widerlegbare - tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer Preisverlagerung angenommen.

  • OLG Naumburg, 22.09.2005 - 1 Verg 7/05

    Vergabenachprüfungsverfahren A 38

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.01.2021 - 7 U 39/20
    (2) In einem Vergabe- oder einem Vergabenachprüfungsverfahren liegt die Feststellungslast für das Vorliegen einer inhaltlich unvollständigen oder unzutreffenden Preisangabe bei der Vergabestelle, im Zivilprozess - wie hier im Rahmen des sog. Sekundärrechtsschutzes - hat der öffentliche Auftraggeber die Beweislast zu tragen (vgl. nur OLG Naumburg, Beschluss v. 22.09.2005, 1 Verg 7/05 "Erd- und Deckenbau I", VergabeR 2005, 779; OLG Rostock, Beschluss v. 06.07.2005, 17 Verg 18/05; OLG Frankfurt, Beschluss v. 17.10.2005, 11 Verg 8/05, VergabeR 2006, 126; Thüringer OLG, Beschluss v. 23.01.2006, 9 Verg 8/05 "Krankenhausausbau", VergabeR 2006, 358).

    Räumt der Bieter im Rahmen der Aufklärung des Angebotes eine Preisverlagerung nicht ein (so BGH, Beschluss v. 18.05.2004, X ZB 7/04, a.a.O., BayObLG, Beschluss v. 29.09.2004, Verg 21/04 "Hochwasserdamm", VergabeR 2005, 121; OLG Rostock, Beschluss v. 10.06.2005, 17 Verg 9/05, nach veris; zuletzt OLG München, Beschluss v. 03.12.2015, Verg 9/15, nach veris) oder ergibt sich die Preisverlagerung nicht schon allein aus dem Umstand, dass der Bieter in einzelnen Leistungspositionen die - zulässigen - Kalkulationsvorgaben des Auftraggebers nicht eingehalten hat (vgl. BGH, Urteil v. 07.01.2003, X ZR 50/01, VergabeR 2003, 558, in juris Tz. 32; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 25.04.2007, VII-Verg 3/07, nach veris), so ist Maßstab für die Feststellung einer unzulässigen Preisverlagerung regelmäßig der Vergleich der Preisangaben mit den Angaben des Bieters zu seiner internen Preisermittlung (vgl. nur OLG Naumburg, Beschluss v. 22.09.2005, 1 Verg 7/05, a.a.O.).

  • OLG München, 03.12.2015 - Verg 9/15

    Angebotsausschluss wegen unvollständiger Preisangaben

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.01.2021 - 7 U 39/20
    Denn damit ein Angebot gewertet werden kann und darf und in jeder sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Hinsicht ohne weiteres mit anderen Angeboten vergleichbar ist, ist jede im Leistungsverzeichnis abgeforderte Preisangabe, so wie gefordert, mit dem vollständigen Betrag einzutragen, also mit dem wahren Preis, der für diese Leistung tatsächlich beansprucht wird (vgl. auch BGH, Urteil v. 07.01.2003, X ZR 50/01, VergabeR 2003, 558, in juris Tz. 30 ff., 32; BGH, Urteil v. 24.05.2005, X ZR 243/02 "Innungsmeister", VergabeR 2005, 754, in juris Tz. 13; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 26.11.2003, VII-Verg 53/03, VergabeR 2004, 322, in juris Tz. 6 ff.; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 09.02.2009, VII-Verg 66/08, VergabeR 2009, 956, in juris Tz. 54; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 16.03.2015, VII-Verg 48/15, in juris Tz. 17 m.w.N.; OLG München, Beschluss v. 03.12.2015, Verg 9/15, in juris Tz. 69; ebenso EuG, Beschluss v. 31.01.2005, T-447/04 "Capgemini Nederlands BV ./. KOM", ZfBR 2005, 491).

    Räumt der Bieter im Rahmen der Aufklärung des Angebotes eine Preisverlagerung nicht ein (so BGH, Beschluss v. 18.05.2004, X ZB 7/04, a.a.O., BayObLG, Beschluss v. 29.09.2004, Verg 21/04 "Hochwasserdamm", VergabeR 2005, 121; OLG Rostock, Beschluss v. 10.06.2005, 17 Verg 9/05, nach veris; zuletzt OLG München, Beschluss v. 03.12.2015, Verg 9/15, nach veris) oder ergibt sich die Preisverlagerung nicht schon allein aus dem Umstand, dass der Bieter in einzelnen Leistungspositionen die - zulässigen - Kalkulationsvorgaben des Auftraggebers nicht eingehalten hat (vgl. BGH, Urteil v. 07.01.2003, X ZR 50/01, VergabeR 2003, 558, in juris Tz. 32; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 25.04.2007, VII-Verg 3/07, nach veris), so ist Maßstab für die Feststellung einer unzulässigen Preisverlagerung regelmäßig der Vergleich der Preisangaben mit den Angaben des Bieters zu seiner internen Preisermittlung (vgl. nur OLG Naumburg, Beschluss v. 22.09.2005, 1 Verg 7/05, a.a.O.).

  • BGH, 07.01.2003 - X ZR 50/01

    Zulässigkeit eines Grund- und eines Teilurteils; Abgrenzung der Erläuterung eines

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.01.2021 - 7 U 39/20
    Denn damit ein Angebot gewertet werden kann und darf und in jeder sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Hinsicht ohne weiteres mit anderen Angeboten vergleichbar ist, ist jede im Leistungsverzeichnis abgeforderte Preisangabe, so wie gefordert, mit dem vollständigen Betrag einzutragen, also mit dem wahren Preis, der für diese Leistung tatsächlich beansprucht wird (vgl. auch BGH, Urteil v. 07.01.2003, X ZR 50/01, VergabeR 2003, 558, in juris Tz. 30 ff., 32; BGH, Urteil v. 24.05.2005, X ZR 243/02 "Innungsmeister", VergabeR 2005, 754, in juris Tz. 13; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 26.11.2003, VII-Verg 53/03, VergabeR 2004, 322, in juris Tz. 6 ff.; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 09.02.2009, VII-Verg 66/08, VergabeR 2009, 956, in juris Tz. 54; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 16.03.2015, VII-Verg 48/15, in juris Tz. 17 m.w.N.; OLG München, Beschluss v. 03.12.2015, Verg 9/15, in juris Tz. 69; ebenso EuG, Beschluss v. 31.01.2005, T-447/04 "Capgemini Nederlands BV ./. KOM", ZfBR 2005, 491).

    Räumt der Bieter im Rahmen der Aufklärung des Angebotes eine Preisverlagerung nicht ein (so BGH, Beschluss v. 18.05.2004, X ZB 7/04, a.a.O., BayObLG, Beschluss v. 29.09.2004, Verg 21/04 "Hochwasserdamm", VergabeR 2005, 121; OLG Rostock, Beschluss v. 10.06.2005, 17 Verg 9/05, nach veris; zuletzt OLG München, Beschluss v. 03.12.2015, Verg 9/15, nach veris) oder ergibt sich die Preisverlagerung nicht schon allein aus dem Umstand, dass der Bieter in einzelnen Leistungspositionen die - zulässigen - Kalkulationsvorgaben des Auftraggebers nicht eingehalten hat (vgl. BGH, Urteil v. 07.01.2003, X ZR 50/01, VergabeR 2003, 558, in juris Tz. 32; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 25.04.2007, VII-Verg 3/07, nach veris), so ist Maßstab für die Feststellung einer unzulässigen Preisverlagerung regelmäßig der Vergleich der Preisangaben mit den Angaben des Bieters zu seiner internen Preisermittlung (vgl. nur OLG Naumburg, Beschluss v. 22.09.2005, 1 Verg 7/05, a.a.O.).

  • OLG Frankfurt, 17.10.2005 - 11 Verg 8/05

    Mischkalkulation: Vergabestelle hat Nachweispflicht!

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.01.2021 - 7 U 39/20
    (2) In einem Vergabe- oder einem Vergabenachprüfungsverfahren liegt die Feststellungslast für das Vorliegen einer inhaltlich unvollständigen oder unzutreffenden Preisangabe bei der Vergabestelle, im Zivilprozess - wie hier im Rahmen des sog. Sekundärrechtsschutzes - hat der öffentliche Auftraggeber die Beweislast zu tragen (vgl. nur OLG Naumburg, Beschluss v. 22.09.2005, 1 Verg 7/05 "Erd- und Deckenbau I", VergabeR 2005, 779; OLG Rostock, Beschluss v. 06.07.2005, 17 Verg 18/05; OLG Frankfurt, Beschluss v. 17.10.2005, 11 Verg 8/05, VergabeR 2006, 126; Thüringer OLG, Beschluss v. 23.01.2006, 9 Verg 8/05 "Krankenhausausbau", VergabeR 2006, 358).
  • OLG München, 17.04.2019 - Verg 13/18

    Vergabeverfahren: Angebotsausschluss wegen unzulässiger Preisverlagerung

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.01.2021 - 7 U 39/20
    (3) Für besonders auffällige Preisgestaltungen, z.B. bei offenkundig unrealistischen Preisangaben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 26.11.2003, VII-Verg 53/03, VergabeR 2004, 322; Brandenburgisches OLG, Beschluss v. 30.11.2004, Verg W 10/04, VergabeR 2005, 238; dagegen aber BayObLG, Beschluss v. 01.04.2004, Verg 2/04 "UV-Bestrahlungsanlage", VergabeR 2004, 343) oder bei der Feststellung einer Konnexität zwischen Ab- und Aufpreisungen (vgl. Brandenburgisches OLG, Beschluss v. 13.09.2005, Verg W 9/05 "Autobahn 113", VergabeR 2005, 770; OLG München, Beschluss v. 17.04.2019, Verg 13/18 "Preisverlagerung", VergabeR 2019, 672), hat die Rechtsprechung eine - vom Bieter widerlegbare - tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer Preisverlagerung angenommen.
  • BGH, 28.10.2003 - X ZR 248/02

    Rechtsfolgen der Bestimmung einer Annahmefrist durch den Bieter

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.01.2021 - 7 U 39/20
    Der Teilnehmer an einem mit einem Zuschlag beendeten Vergabeverfahren kann Schadensersatz in Form des entgangenen Gewinns nur dann mit Erfolg geltend machen, wenn bei einem ordnungsgemäßen Verlauf des Vergabeverfahrens ohne einen Rechtsverstoß der Zuschlag dem Anspruchsteller hätte erteilt werden dürfen und können (vgl. BGH, Urteil v. 17.02.1999, X ZR 101/97 "Krankenhauswäsche", BauR 1999, 736, in juris Tz. 24; BGH, Urteil v. 26.10.1999, X ZR 30/98, BauR 2000, 254, in juris Tz. 15; BGH, Urteil v. 28.10.2003, X ZR 248/02 "Generalfachplanungsleistungen", VergabeR 2004, 190, in juris Tz. 15; BGH, Urteil v. 03.04.2007, X ZR 19/06 "Stahlbeton-Fußgängerbrücke", VergabeR 2007, 750, in juris Tz. 8; BGH, Urteil v. 18.09.2007, X ZR 89/04 "Pflegeheim", VergabeR 2008, 69, in juris Tz. 8; BGH, Urteil v. 20.11.2012, X ZR 108/10 "Friedhofserweiterung", VergabeR 2013, 208, in juris Tz. 16).
  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 48/97

    Aufwendungsersatzanspruch des voraussichtlich erfolgreichen Bieters nach

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.01.2021 - 7 U 39/20
    Zwar entsteht ein solches Schuldverhältnis im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung grundsätzlich durch die Anforderung der Vergabeunterlagen durch den am Auftrag interessierten Wirtschaftsteilnehmer beim öffentlichen Auftraggeber (vgl. nur BGH, Urteil v. 08.09.1998, X ZR 48/97, BGHZ 139, 259, in juris Tz. 16); eine solche Abforderung der Vergabeunterlagen durch die Klägerin fand hier nicht statt.
  • BGH, 17.02.1999 - X ZR 101/97

    Erteilung eines Auftrags aufgrund einer über die Ausschreibung hinausgehenden

  • BGH, 03.04.2007 - X ZR 19/06

    Schadensersatzansprüche eines übergangenen Bieters

  • BGH, 20.11.2012 - X ZR 108/10

    Friedhofserweiterung

  • BGH, 01.08.2006 - X ZR 115/04

    Verbindlichkeit der Vorgaben der Ausschreibungsunterlagen im

  • OLG Frankfurt, 16.08.2005 - 11 Verg 7/05

    Angebotsausschluss im Vergabeverfahren: Ermittlung einer Mischkalkulation

  • BayObLG, 01.03.2004 - Verg 2/04

    Antragsbefugnis des ausgeschlossenen Bieters in Vergabesachen - Voraussetzungen

  • OLG Jena, 23.01.2006 - 9 Verg 8/05

    Mischkalkulation, Feststellungslast

  • OLG Brandenburg, 30.11.2004 - Verg W 10/04

    Anforderungen an die Vollständigkeit und die Angabe von Preisen in einem Angebot

  • OLG Brandenburg, 13.09.2005 - Verg W 9/05

    Vergabe öffentlicher Aufträge: Vorliegen einer Mischkalkulation bei besonders

  • BGH, 26.10.1999 - X ZR 30/98

    Erteilung des Zuschlags nach öffentlicher Ausschreibung

  • BGH, 18.09.2007 - X ZR 89/04

    Auschließung eines Angebots wegen fehlender Angaben über von Nachunternehmern zu

  • OLG Düsseldorf, 09.02.2009 - Verg 66/08

    Anforderungen an die Ausschreibung von arbeitsmedizinischen Leistungen

  • OLG Düsseldorf, 25.04.2007 - Verg 3/07

    Bieterausschluss wegen Nichteinhaltung des geforderten Tariflohnes

  • BGH, 31.01.2017 - X ZB 10/16

    Notärztliche Dienstleistungen - Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht der

  • VK Bund, 09.01.2007 - VK 2-152/06

    Vergabe einer Arbeitsmarktdienstleistung nach § 37 c SGB III

  • BayObLG, 20.09.2004 - Verg 21/04

    Ausschluss von Mischkalkulationen auch bei nachträglicher Offenlegung

  • OLG Rostock, 10.06.2005 - 17 Verg 9/05

    Ausschluss von Mischkalkulationen

  • EuG, 31.01.2005 - T-447/04

    Capgemini Nederland / Kommission - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

  • OLG Düsseldorf, 16.03.2016 - Verg 48/15

    Ausschließung eines Angebots wegen Korrektur des Einheitspreises für eine

  • BGH, 24.05.2005 - X ZR 243/02

    Anforderungen an die Vollständigkeit eines Angebots; Leistungsfähigkeit des

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